Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht 2017
Alle registrierkassenpflichtigen Betriebe dürfen ab 1.4.2017 nur noch manipulationssichere Registrierkassen verwenden!
Die folgende Anleitung setzt die aktuelle BMSplus Version 10.17 voraus, sollten Sie noch eine ältere Version einsetzen, vereinbaren Sie bitte einen Update-Termin mit uns.
Um die Registrierkassensicherheitsverordnung in BMSplus fristgerecht umzusetzen, müssen von Ihnen die folgenden Schritte bereits jetzt ausgeführt werden:
1. Freischalten von Webservice- und Registrierkassen-Webservicebenutzer in FinanzOnline:
2. Eingabe der gewählten FinanzOnline-Benutzernamen und PIN-Codes in BMSplus:
Die Daten müssen in der Warenwirtschaft unter "Parameter - Programmparameter - Schnittstellen - FinanzOnline-Webservicekonto" eingeben werden.
3. Bestellen von Signatur-Chipkarte und Lesegerät für jeden eigenständigen Kassenplatz:
mit einem Kartenleser
Variante 1 oder Variante 2
4. Chipkarten-Kommunikationssoftware installieren:
Jetzt muss nur noch die Chipkarten-Software am jeweiligen Kassen-PC installiert werden: Download
Damit sind die Vorbereitungen von Ihrer Seite abgeschlossen.
5. Aktivieren der Registrierkassensicherheitsverordnung in BMSplus:
Erst wenn alle oben angeführten Schritte erledigt sind, wird durch unseren Techniker per Fernwartung die Registrierkassensicherheitsverordnung in BMSplus aktiviert, rufen Sie bitte hierzu 0316/719380 an.
Die Umstellung ist nun abgeschlossen, Sie sind bereit für den 1.4.2017!
Als Unterstützung zur Finanzierung der vorgeschriebenen Systeme (Anschaffung oder Umrüstung) ist eine beim Betriebsfinanzamt beantragbare Prämie in Höhe von 200 € pro Kassensystem (maximal aber 30,– € pro Erfassungseinheit) vorgesehen.
Hier die Links zu den Formularen des jeweiligen Anschaffungsjahres.