Wartung für Programme, Server- und Arbeitsplatz Computer:

Mit diesen "Sorglos-Paketen" haben Sie Ihre IT- Kosten im Griff!

 

I  

Der Software-Wartungsvertrag für BMSplus - Vollwartung:

Software-Entwicklung:

Das Programm-Spektrum und die Bedienungsfreundlichkeit werden ständig weiterentwickelt.

Anregungen und Wünsche aus dem Arbeitsalltag der BMSplus Anwender werden von unseren Programmierern gerne aufgenommen.

Die praxisnahen neuen Funktionen werden den Anwendern ca. ein- bis zweimal pro Jahr in Form von Programm-Updates zur Verfügung gestellt.

Von Version zu Version

Sie werden über den Umfang der Programm-Neuerungen informiert und können sich dann entscheiden, ob Sie die neue Version als Update bestellen möchten.

Die bisherige Programmentwicklung zeigt, dass die bisher schon einfache Bedienung durch Arbeitshilfen immer weiter erleichtert und verbessert wird.

Die einzelnen Programmmodule werden entsprechend den Firmenwünschen verfeinert und ausgebaut.

Auf diese Rationalisierung bei der Routinearbeit sollten Sie nicht verzichten.

Immer Up-to-Date:

Sie wollen immer auf dem neuesten Stand sein?

Dann können Sie einen günstigen Software-Wartungsvertrag abschließen.

Sie haben dabei den Vorteil, ohne weiteren Aufwand immer die aktuellsten Neuerungen zu erhalten.

So bleiben Sie immer am Ball, und Ihre Kenntnisse wachsen mit dem Programm.

Geld sparen:

Mit einem Software-Wartungsvertrag sind die einzelnen Programm Updates für Sie kostenlos.

Sie zahlen nur einmal pro Jahr Ihre Wartungsgebühr und erhalten dann laufend ohne weitere Kosten das jeweils aktuellste Programm mit allen Funktionserweiterungen.

Vertragsdauer:

Der Wartungsvertrag gilt für die Dauer von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist eine eingeschriebene Kündigung durch den Kunden oder Lieferanten erfolgt.

 

II

Der Wartungsvertrag für Hardware & System-Software - Vollwartung:

Der Hardware Wartungsvertrag „Vollwartung“ beinhaltet folgende Leistungen:

Bereich Hardware:

Beseitigung aller Störungen mit kürzest möglicher Reaktionszeit.

Der Aufwand für den Ersatzteil- und Ersatzgruppentausch ist ebenso enthalten wie die anfallende Arbeitszeit, die Wegzeit und die Fahrtspesen.

Bereich Systemsoftware (Betriebssystem):

Beseitigung aller Störungen mit kürzest möglicher Reaktionszeit. Wiederherstellung der Systemsoftware und der dazugehörigen Programme und Einstellungen sowie mögliche Rücksicherung der Daten und Anwender Programme.

Dabei ist der Aufwand für die anfallende Arbeitszeit, die Wegzeit und die Fahrtspesen im Wartungsvertrag abgedeckt.

Der Wartungsvertrag bezieht sich nur auf die Zentraleinheit, also nicht auf eventuell angeschlossene USV- Anlagen, HUB/Switch, Drucker, Bildschirm, Modem und Verkabelungen.

Weiters ist eine ordnungsgemäße Datensicherung täglich zu kontrollieren.

Ausgenommen sind:

Mutwillige Beschädigung, Eingriff von Personen, welche nicht von COMPUTER TSCHERNE autorisiert sind, Blitzschlag, Computerviren, Katastrophen und höhere Gewalt.

Vertragsdauer:

Der Wartungsvertrag gilt für die Dauer von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist eine eingeschriebene Kündigung durch den Kunden oder Lieferanten erfolgt.

 

III

Der Wartungsvertrag für Arbeitsplatz PCs „Funktionswartung“:

Der Hardware Wartungsvertrag „Funktionswartung“ beinhaltet folgende Leistungen:

Bereich Hardware:

Beseitigung aller Störungen mit kürzest möglicher Reaktionszeit. Der Arbeitszeitaufwand für den Ersatzteil- und Ersatzgruppentausch ist ebenso enthalten wie die anfallende Arbeitszeit, die Wegzeit und die Fahrtspesen.

Zur Verrechnung gelangen nur die, zur Wiederherstellung der Funktion notwendigen Ersatzgruppe- und Teile.

Bereich Systemsoftware (Betriebssystem):

Beseitigung aller Störungen mit kürzest möglicher Reaktionszeit. Wiederherstellung der Systemsoftware und der dazugehörigen Programme und Einstellungen sowie mögliche Rücksicherung der Daten und Anwender Programme. Dabei ist der Aufwand für die anfallende Arbeitszeit, die Wegzeit und die Fahrtspesen im Wartungsvertrag abgedeckt.

Der Wartungsvertrag bezieht sich nur auf die Zentraleinheit, also nicht auf eventuell angeschlossene USV- Anlagen, HUB/Switch, Drucker, Bildschirm, Modem und Verkabelungen.

Ausgenommen sind:

Mutwillige Beschädigung, Eingriff von Personen, welche nicht von COMPUTER TSCHERNE autorisiert sind, Blitzschlag, Computerviren, Katastrophen und höhere Gewalt.

Vertragsdauer:

Der Wartungsvertrag gilt für die Dauer von 12 Monaten. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Jahresfrist eine eingeschriebene Kündigung durch den Kunden oder Lieferanten erfolgt. 


Erhöhungen des vereinbarten Entgeltes bis zu 10% pro Jahr zu Abgeltung von Gehalts- oder sonstiger Kostensteigerungen werden ohne erforderliche Ankündigung durch den Kunden akzeptiert und können nachbelastet werden.


Sie haben Erfolg, weil Sie die richtigen Entscheidungen treffen.

Wir sind erfolgreich, weil wir gute Produkte verkaufen und bestes Service bieten. Sprechen Sie mit uns über eine gemeinsame und profitable Partnerschaft.